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Dienstleistungsvertrag (Muster)
Beratungsvertrag
zwischen

 

.................................................................

nachfolgend  "Auftraggeber"

​

und

​

Volker Hunken freiberuflich beratender Betriebswirt

​

nachfolgend "Berater"

​

gemeinsam nachfolgend "Vertragspartner"

genannt

​

1. Vertragsgegenstand und Leistungen des Beraters

Der Berater wird unterstützend bei der Suche nach einer geeigneten Form der Hausverwaltung und fallweise bei der Realisierung einer bestimmten Verwaltungsform für den Auftraggeber tätig.

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1.1  Der Berater wird den Auftraggeber bei folgenden Vorhaben  beraten und coachen:

1.1.1 Bei der Entscheidungsfindung

1.1.2 Bei der Organisation (optional)

1.1.3 Bei der Implementation (optional)

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1.2   Der Berater wird im Rahmen der Beratung zu      vorgenanntem Bereich folgende Leistungen erbringen:

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1.2.1 Entscheidungsfindung

Vorstellung erschiedener Verwaltungsformen,              Vor- und Nachteile, Erkundung gegebener            Vorausetzungen im jeweiligen Fall,  Ausschluss         von  Verwaltungsformen, Infragekommen von Verwaltungsformen, Entscheidung für eine Verwaltungsform.

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1.2.2 Falls gewünscht Organisation des Arbeitsumfelds, der notendigen Arbeitsmittel, der Verwalteraufgaben, der Transparenz, der Vorsorge

bei Verwalterausfall.

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1.2.3  Falls gewünscht jedwede Unterstützung bei

der Durchführung.

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1.3  Der Berater erbringt seine Leistung als selbständiger Unternehmer in freiberuflicher Tätigkeit. Dabei unterliegt er nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Der Berater ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit insbesondere örtlich und zeitlich nicht gebunden. Gleichwohl werden die Vertragspartner auf die Interessen des jeweils anderen bei der Gestaltung der  Leistungserbringung Rücksicht nehmen, ins besondere wenn die persönliche Anwesenheit des Beraters bei dem Auftraggeber erforderlich ist.

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1.4  Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.

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1.5   Der Berater ist verpflichtet die Leistungen grundsätzlich persönlich zu erbringen. Im Fall einer Erkrankung oder sonstigen Dienstverhinderung ist dies dem anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Bedient sich der Berater im Einzelfall bei der Ausführung der Tätigkeit anderer Personen, insbesondere Spezialisten zu Einzelfragen, bleibt er für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen nach diesem Vertrag gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.

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2. Vertragsbeginn und Vertragsbeendigung

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2.1   Das Vertragsverhältnis beginnt am.........

Die Leistungserbringung erfolgt in einzelnen Sitzungen. Die  Kündigung des Vertragsverhältnisses ist nach jeder Sitzung beiderseits mit sofortiger Wirkung möglich und bedarf der Schriftform.

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2.2   Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Berater sämtliches in seinem Besitz befindliche Eigentum des Auftraggebers und die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich und                 unaufgefordert an den Auftraggeber herauszugeben.

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3. Vergütung

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3.1 Der Berater erhält für jede einzelne, im Rahmen der Teilleistung Entscheidungsfindung abgehaltene Sitzung ein Honorar von 250,00 Euro. Darüberhinaus für jede geleistete Stunde 50,00 Euro zuzüglich gegebenenfalls Fahrtkosten. Die Vergütung wird der Berater dem Auftraggeber am Ende eines jeden Monats unter Spezifizierung der Tätigkeit und ihrer Dauer in Rechnung stellen.

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3.2 Alle genannten Preise verstehen sich als Bruttopreise. Der Berater weist als Kleinunternehmer nach § 19 UstG keine Umsatzsteuer aus.

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3.3  Der Auftraggeber wird das Honorar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung auf das  nachstehende Konto des Beraters 

Volker Hunken ....................................................... 

überweisen.

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3.4  Es obliegt dem Berater für die Abführung von Steuern, insbesondere Einkommensteuer und von etwaigen Sozialversicherungsbeträgen Sorge zu tragen.​

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3.5  Maßgebend für die Erstattung von Aufwendungen, die im Rahmen der Tätigkeit des Beraters anfallen, sind die in der Preisliste            aufgeführten Konditionen.

 

4. Krankheit, Arbeitsverhinderung

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4.1 Der Berater hat keinen Anspruch auf Vergütung wenn er infolge Krankheit oder sonstigen Gründen an der Ausübung der Tätigkeit verhindert ist.

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5. Verschwiegenheit

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5.1 Der Berater verpflichtet sich über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekanntgewordenen Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Vertragsverhätnisses Stillschweigen zu bewahren, soweit es sich nicht um lediglich dem allgemeinen Stand der Technik entsprechende oder sonst offenkundige Tatsachen       oder Umstände handelt. Der Auftraggeber wird den Berater von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden, wenn und soweit er gesetzlich zur Veröffentlichung der jeweiligen Informationen verpflichtet ist.

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6. Schlussbestimmungen

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6.1 Die Vertragspartner sind sich einig, dass der vorliegende Vertrag abschließend ist und keine anderen auch mündliche Abreden getroffen wurden.

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6.2 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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6.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte die Vereinbarung unvollständig sein, so wird die Vereinbarung im übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der        unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise  wirtschaftlich am nächsten kommt.

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Ort, Datum, Unterschrift Auftraggeber 

 

Ort, Datum, Unterschrift Berater

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