Wirtschaftsberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Selbstverwaltung
Das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) schreibt eine ordnungsgemäße Verwaltung der Liegenschaft vor,
für die die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verantwortlich ist. Dazu beauftragt sie in der Regel einen externen Hausverwalter. Nachdem die Pflichten, denen ein externer Verwalter nachkommen muss
in den letzten Jahren laufend zugenommen haben,
bspw. durch die WEG Novelle und damit Änderungen der Kündigungsfristen und Aufgaben, die Trinkwasserverordnung (Legionellenprüfung), Rauchwarnmelder, die gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung intelligenter Messsysteme, das Energieeinsparungsgesetz, den Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen, die SEPA-Mandate, die Verschärfung der Berufszulassungsvoraussetzungen, die DSVGO, die Umstellung auf Online Eigentümerversammlungen und deren Konsequenzen in punkto Technik und Digitalisierung,
sind die Kosten, die ein Verwalter zur Erbringung seiner Leistungen aufwenden muss so hoch gestiegen, dass sich kleine Verwaltungen für ihn nicht mehr lohnen. Als Folge ergibt sich dann, weil kleine WEGs nach meiner Erfahrung aus verschiedenen Gründen sowieso schon schwieriger zu verwalten sind als große, dass Verwalter für solche Objekte nur noch schwer zu finden sind. Wenn doch, nur gegen höhere Verwaltungskosten und, weil die schwer durchsetzbar sind, zunehmend Kündigung der Verwalterverträge. Angesichts dieser Situation denken die betroffenen Wohnungseigentümergemeinschaften immer öfter über andere Lösungen nach.
Solche Vorhaben sind nicht ungefährlich. Ein interner Verwalter hat im Grunde dieselben Pflichten wie ein externer Verwalter. Vorstellungen davon und die Realität liegen erfahrungsgemäß weit auseinander. Deshalb setze ich hinter Selbstverwaltung zunächst unbedingt einmal ein Fragezeichen. Empfehlen würde ich Selbstverwaltung nur wenn die Voraussetzungen dafür eindeutig vorliegen. Eine vorhergehende gründliche Befassung mit diesem Thema halte ich für unbedingt erforderlich.
Als langjährig tätig gewesener Hausverwalter mit entsprechender Erfahrung (und jetzt im Ruhestand) biete ich Ihnen an mit Ihnen ausführlich darüber zu sprechen ob Selbstverwaltung infrage kommt und Sie gegebenenfalls auf dem Weg dahin zu begleiten.